Dies hier ist mein Leihvertrag wie in jeder Abnehmer meiner Welpen Unterschreiben muss ! wer sich damit nicht Einverstanden erklärt bekommt auch keine Ratte von mir!
dieser Vertrag ist lediglich zum Schutz meiner Tiere Gedacht .Da ich leider auch schon schlechte Erfahrungen machen musste!
Leihvertrag für Liebhaber
Name:
Adresse:
Telefonnummer:
Zucht: Shiva-Rats
Homepage: http://shiva-rats-berlin.weebly.com/
Angaben des Halters:
Name:_________________________________
Adresse:_________________________________
Ort:___________________________________
Telefonnummer:____________________________
E-Mail:_______________________________
Homepage:______________________________
Personalausweis Nummer:_____________________
(S.1 von 3)
Verleihgegenstand und dessen genaue Beschreibung zur späteren Identifizierung
Abzeichen:
Angaben zu der Ratte(n)
Anzahl:_____________________________________
Geburtsdatum, Aus dem Wurf:______________________
Farbe:______________________________________
Zeichnung:___________________________________
Geschlecht:___________________________________
Satin_______________________________________
Harley:_____________________________________
Dumbo:_____________________________________
Rex:_______________________________________
Velveteen:___________________________________
Besonderheiten:_______________________________
Herkunft:__________________________________
Dieser Leihvertrag ist angelehnt an das BGB, dass folgendes besagt:
1.- §598 BGB: Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.
Der Entleiher erklärt sich damit einverstanden die Kosten dem Verleiher zu entrichten, die aufgebracht wurden um die Sache überhaupt in einen verleihbaren Zustand zu bringen.
( Deckakt, Anschaffungskosten des Muttertieres, Futter der Welpen, tieräztliche Verpflegung, Zeitaufwand für die Zähmung des Tieres etc.).
Diese Instandsetzung beläuft sich auf __________ €
2.-§599 BGB: Der Verleiher hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu Vertreten
3.-§600 BGB: Verschweigt der Verleiher arglistig einen Mangel im Recht oder einen Fehler der verliehenen Sache, so ist er verpflichtet, dem Entleiher den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.-
Der Verleiher hat auf Folgende offensichtliche oder eventuelle Mängel der Sache hingewiesen und der Enleiher ist mit folgenden Mängeln einverstanden.
( wenn keine Mänge vorhanden bitte freie Linie streichen)
____________________________________________________________
4.-§601 I BGB: Der Entleiher hat die gewöhnlichen Kosten der Erhaltung der geliehenen Sache, bei der Leihe eines Tieres insbesondere die Fütterungskosten zu tragen.
5.-§602 BGB: Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.
Der Entleiher wurde vom Verleiher auf die artgerechte Haltung des Tieres sowohl im Sinne des Tierschutzgesetzes, als auch im Sinne des Verleihers hin gewiesen.
Er verpflichtet sich, dass Krankheiten, ( hierzu zählen auch Verhaltensauffälligkeiten) durch sowohl Fehlverhalten in der Haltung als auch durch altersbedingte Krankheitserscheinungen in der Verantwortung des Entleihers liegen und nicht im Sinne eines vertragsmäßigen Gebrauches sind, weshalb der Entleiher zu einer Verbesserung des Zustandes ( z.B. tierärztliche Versorgung) auf eigene Kosten verpflichtet ist.
6.-§603 BGB: Der Entleiher darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen. Er ist ohne die Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, den
Gebrauch der Sache einem Dritten zu überlassen.-
Unter einem vertragsmäßigen Gebrauch ist folgendes zu verstehen:
a. Die Ratte ist nicht zur Zucht zugelassen.
b. Der Entleiher ist damit einverstanden, dass sich der Verleiher von der Einhaltung dieses Leihvertrages persönlich überzeugen kann und führt ihr dazu die Haltungsbedingungen und die Sache vor.
c. Der Entleiher verpflichtet sich den Verleiher von der Entwicklung, Krankheiten, deren Verläufe und dem Tod und Grund des Todes der Ratte(n) zu unterrichten (per E-Mail/ Post Kontakt oder telefonisch).
d. Bei einem Wohnungswechsel des Entleihers ist die neue Anschrift dem Verleihers unaufgefordert und umgehend mitzuteilen.
7.-§604 Abs. 4 BGB: Überlässt der Entleiher den Gebrauch der Sache einem Dritten, so kann der Verleiher sie nach Beendigung (oder Kündigung) der Leihe auch von dem Dritten zurückfordern.
8.-§605 Nr. 2 BGB: Der Verleiher kann die Leihe kündigen, wenn der Entleiher einen vertragswidrigen Gebrauch von der Sache macht, insbesondere unbefugt den Gebrauch einem Dritten überlässt oder die Sache durch Vernachlässigung der ihm obligenden Sorgfalt erheblich gefährdet
Der Entleiher erklärt sich ausdrücklich mit den Vertragsbedingungen einverstanden und ist sich im Klaren, dass der Verleiher rechtliche Schritte gegen den Entleiher einleiten wird, sollte sich der Entleiher an die oben genannten Bestimmungen nicht halten
Ort, Datum
_______________________
Unterschrift des Verleihers Unterschrift des Entleihers
Leihvertrag für Züchter
Name:
Adresse:
Telefonnummer:
Zucht: Shiva-Rats
Homepage: http://shiva-rats-berlin.weebly.com/
Angaben des Halters:
Name:_________________________________
Adresse:_________________________________
Ort:___________________________________
Telefonnummer:____________________________
E-Mail:_______________________________
Homepage:______________________________
Personalausweis Nummer:_____________________
Verleihgegenstand und dessen genaue Beschreibung zur späteren Identifizierung
Abzeichen:
Angaben zu der Ratte(n)
Anzahl:_____________________________________
Geburtsdatum, Aus dem Wurf:______________________
Farbe:______________________________________
Zeichnung:___________________________________
Geschlecht:___________________________________
Satin_______________________________________
Harley:_____________________________________
Dumbo:_____________________________________
Rex:_______________________________________
Velveteen:___________________________________
Besonderheiten:_______________________________
Herkunft:__________________________________
Dieser Leihvertrag ist angelehnt an das BGB, dass folgendes besagt:
1.- §598 BGB: Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.
Der Entleiher erklärt sich damit einverstanden die Kosten dem Verleiher zu entrichten, die aufgebracht wurden um die Sache überhaupt in einen verleihbaren Zustand zu bringen.
( Deckakt, Anschaffungskosten des Muttertieres, Futter der Welpen, tieräztliche Verpflegung, Zeitaufwand für die Zähmung des Tieres etc.).
Diese Instandsetzung beläuft sich auf __________ €
2.-§599 BGB: Der Verleiher hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu Vertreten
3.-§600 BGB: Verschweigt der Verleiher arglistig einen Mangel im Recht oder einen Fehler der verliehenen Sache, so ist er verpflichtet, dem Entleiher den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.-
Der Verleiher hat auf Folgende offensichtliche oder eventuelle Mängel der Sache hingewiesen und der Enleiher ist mit folgenden Mängeln einverstanden.
( wenn keine Mänge vorhanden bitte freie Linie streichen)
____________________________________________________________
4.-§601 I BGB: Der Entleiher hat die gewöhnlichen Kosten der Erhaltung der geliehenen Sache, bei der Leihe eines Tieres insbesondere die Fütterungskosten zu tragen.
5.-§602 BGB: Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.
Der Entleiher wurde vom Verleiher auf die artgerechte Haltung des Tieres sowohl im Sinne des Tierschutzgesetzes, als auch im Sinne des Verleihers hin gewiesen.
Er verpflichtet sich, dass Krankheiten, ( hierzu zählen auch Verhaltensauffälligkeiten) durch sowohl Fehlverhalten in der Haltung als auch durch altersbedingte Krankheitserscheinungen in der Verantwortung des Entleihers liegen und nicht im Sinne eines vertragsmäßigen Gebrauches sind, weshalb der Entleiher zu einer Verbesserung des Zustandes ( z.B. tierärztliche Versorgung) auf eigene Kosten verpflichtet ist.
6.-§603 BGB: Der Entleiher darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen. Er ist ohne die Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, den
Gebrauch der Sache einem Dritten zu überlassen.-
Unter einem vertragsmäßigen Gebrauch ist folgendes zu verstehen:
a. Die Ratte ist zur Zucht zugelassen.
b. Der Entleiher ist damit einverstanden, dass sich der Verleiher von der Einhaltung dieses Leihvertrages persönlich überzeugen kann und führt ihr dazu die Haltungsbedingungen und die Sache vor.
c. Der Entleiher verpflichtet sich den Verleiher von der Entwicklung, Krankheiten, deren Verläufe und dem Tod und Grund des Todes der Ratte(n) zu unterrichten (per E-Mail/ Post Kontakt oder telefonisch).
d. Bei einem Wohnungswechsel des Entleihers ist die neue Anschrift dem Verleihers unaufgefordert und umgehend mitzuteilen.
Sonderregelungen für den Gebrauch der Ratte zur Zucht:
a) ein Mindestgewicht bei Zuchtbeginn der Weibchen ist 300 gr bei Männchen 400gr
b)Ein Weibchen darf maximal 3 Würfe in ihrem Leben bekommen das vor dem 14 Lebensmonat!
c)Weibchen dürfen frühestens mit 16 Wochen Gedeckt werden, Männchen dürfen erst ab der 20 Woche Decken!
d)Auf Verpaarungen wo Dwarf, Fat, Manx, Doubel-Rex,Doubel-Velveeten, Fuzz,Sphynx,Patchwork fallen könnte ist zu Verzichten!
e) Ein Verleih der Deckböcke ist vorher mit mir Shiva rats abzuklären!
f) Welpen die aus Würfen mit meinen Tieren stammen dürfen ebenfalls nur mit Leihvertrag abgegeben werden!
7.-§604 Abs. 4 BGB: Überlässt der Entleiher den Gebrauch der Sache einem Dritten, so kann der Verleiher sie nach Beendigung (oder Kündigung) der Leihe auch von dem Dritten zurückfordern.
8.-§605 Nr. 2 BGB: Der Verleiher kann die Leihe kündigen, wenn der Entleiher einen vertragswidrigen Gebrauch von der Sache macht, insbesondere unbefugt den Gebrauch einem Dritten überlässt oder die Sache durch Vernachlässigung der ihm obligenden Sorgfalt erheblich gefährdet
Der Entleiher erklärt sich ausdrücklich mit den Vertragsbedingungen einverstanden und ist sich im Klaren, dass der Verleiher rechtliche Schritte gegen den Entleiher einleiten wird, sollte sich der Entleiher an die oben genannten Bestimmungen nicht halten
Ort, Datum
_______________________
Unterschrift des Verleihers Unterschrift des Entleihers
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dieser Vertrag ist lediglich zum Schutz meiner Tiere Gedacht .Da ich leider auch schon schlechte Erfahrungen machen musste!
Leihvertrag für Liebhaber
Name:
Adresse:
Telefonnummer:
Zucht: Shiva-Rats
Homepage: http://shiva-rats-berlin.weebly.com/
Angaben des Halters:
Name:_________________________________
Adresse:_________________________________
Ort:___________________________________
Telefonnummer:____________________________
E-Mail:_______________________________
Homepage:______________________________
Personalausweis Nummer:_____________________
(S.1 von 3)
Verleihgegenstand und dessen genaue Beschreibung zur späteren Identifizierung
Abzeichen:
Angaben zu der Ratte(n)
Anzahl:_____________________________________
Geburtsdatum, Aus dem Wurf:______________________
Farbe:______________________________________
Zeichnung:___________________________________
Geschlecht:___________________________________
Satin_______________________________________
Harley:_____________________________________
Dumbo:_____________________________________
Rex:_______________________________________
Velveteen:___________________________________
Besonderheiten:_______________________________
Herkunft:__________________________________
Dieser Leihvertrag ist angelehnt an das BGB, dass folgendes besagt:
1.- §598 BGB: Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.
Der Entleiher erklärt sich damit einverstanden die Kosten dem Verleiher zu entrichten, die aufgebracht wurden um die Sache überhaupt in einen verleihbaren Zustand zu bringen.
( Deckakt, Anschaffungskosten des Muttertieres, Futter der Welpen, tieräztliche Verpflegung, Zeitaufwand für die Zähmung des Tieres etc.).
Diese Instandsetzung beläuft sich auf __________ €
2.-§599 BGB: Der Verleiher hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu Vertreten
3.-§600 BGB: Verschweigt der Verleiher arglistig einen Mangel im Recht oder einen Fehler der verliehenen Sache, so ist er verpflichtet, dem Entleiher den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.-
Der Verleiher hat auf Folgende offensichtliche oder eventuelle Mängel der Sache hingewiesen und der Enleiher ist mit folgenden Mängeln einverstanden.
( wenn keine Mänge vorhanden bitte freie Linie streichen)
____________________________________________________________
4.-§601 I BGB: Der Entleiher hat die gewöhnlichen Kosten der Erhaltung der geliehenen Sache, bei der Leihe eines Tieres insbesondere die Fütterungskosten zu tragen.
5.-§602 BGB: Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.
Der Entleiher wurde vom Verleiher auf die artgerechte Haltung des Tieres sowohl im Sinne des Tierschutzgesetzes, als auch im Sinne des Verleihers hin gewiesen.
Er verpflichtet sich, dass Krankheiten, ( hierzu zählen auch Verhaltensauffälligkeiten) durch sowohl Fehlverhalten in der Haltung als auch durch altersbedingte Krankheitserscheinungen in der Verantwortung des Entleihers liegen und nicht im Sinne eines vertragsmäßigen Gebrauches sind, weshalb der Entleiher zu einer Verbesserung des Zustandes ( z.B. tierärztliche Versorgung) auf eigene Kosten verpflichtet ist.
6.-§603 BGB: Der Entleiher darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen. Er ist ohne die Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, den
Gebrauch der Sache einem Dritten zu überlassen.-
Unter einem vertragsmäßigen Gebrauch ist folgendes zu verstehen:
a. Die Ratte ist nicht zur Zucht zugelassen.
b. Der Entleiher ist damit einverstanden, dass sich der Verleiher von der Einhaltung dieses Leihvertrages persönlich überzeugen kann und führt ihr dazu die Haltungsbedingungen und die Sache vor.
c. Der Entleiher verpflichtet sich den Verleiher von der Entwicklung, Krankheiten, deren Verläufe und dem Tod und Grund des Todes der Ratte(n) zu unterrichten (per E-Mail/ Post Kontakt oder telefonisch).
d. Bei einem Wohnungswechsel des Entleihers ist die neue Anschrift dem Verleihers unaufgefordert und umgehend mitzuteilen.
7.-§604 Abs. 4 BGB: Überlässt der Entleiher den Gebrauch der Sache einem Dritten, so kann der Verleiher sie nach Beendigung (oder Kündigung) der Leihe auch von dem Dritten zurückfordern.
8.-§605 Nr. 2 BGB: Der Verleiher kann die Leihe kündigen, wenn der Entleiher einen vertragswidrigen Gebrauch von der Sache macht, insbesondere unbefugt den Gebrauch einem Dritten überlässt oder die Sache durch Vernachlässigung der ihm obligenden Sorgfalt erheblich gefährdet
Der Entleiher erklärt sich ausdrücklich mit den Vertragsbedingungen einverstanden und ist sich im Klaren, dass der Verleiher rechtliche Schritte gegen den Entleiher einleiten wird, sollte sich der Entleiher an die oben genannten Bestimmungen nicht halten
Ort, Datum
_______________________
Unterschrift des Verleihers Unterschrift des Entleihers
Leihvertrag für Züchter
Name:
Adresse:
Telefonnummer:
Zucht: Shiva-Rats
Homepage: http://shiva-rats-berlin.weebly.com/
Angaben des Halters:
Name:_________________________________
Adresse:_________________________________
Ort:___________________________________
Telefonnummer:____________________________
E-Mail:_______________________________
Homepage:______________________________
Personalausweis Nummer:_____________________
Verleihgegenstand und dessen genaue Beschreibung zur späteren Identifizierung
Abzeichen:
Angaben zu der Ratte(n)
Anzahl:_____________________________________
Geburtsdatum, Aus dem Wurf:______________________
Farbe:______________________________________
Zeichnung:___________________________________
Geschlecht:___________________________________
Satin_______________________________________
Harley:_____________________________________
Dumbo:_____________________________________
Rex:_______________________________________
Velveteen:___________________________________
Besonderheiten:_______________________________
Herkunft:__________________________________
Dieser Leihvertrag ist angelehnt an das BGB, dass folgendes besagt:
1.- §598 BGB: Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.
Der Entleiher erklärt sich damit einverstanden die Kosten dem Verleiher zu entrichten, die aufgebracht wurden um die Sache überhaupt in einen verleihbaren Zustand zu bringen.
( Deckakt, Anschaffungskosten des Muttertieres, Futter der Welpen, tieräztliche Verpflegung, Zeitaufwand für die Zähmung des Tieres etc.).
Diese Instandsetzung beläuft sich auf __________ €
2.-§599 BGB: Der Verleiher hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu Vertreten
3.-§600 BGB: Verschweigt der Verleiher arglistig einen Mangel im Recht oder einen Fehler der verliehenen Sache, so ist er verpflichtet, dem Entleiher den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.-
Der Verleiher hat auf Folgende offensichtliche oder eventuelle Mängel der Sache hingewiesen und der Enleiher ist mit folgenden Mängeln einverstanden.
( wenn keine Mänge vorhanden bitte freie Linie streichen)
____________________________________________________________
4.-§601 I BGB: Der Entleiher hat die gewöhnlichen Kosten der Erhaltung der geliehenen Sache, bei der Leihe eines Tieres insbesondere die Fütterungskosten zu tragen.
5.-§602 BGB: Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.
Der Entleiher wurde vom Verleiher auf die artgerechte Haltung des Tieres sowohl im Sinne des Tierschutzgesetzes, als auch im Sinne des Verleihers hin gewiesen.
Er verpflichtet sich, dass Krankheiten, ( hierzu zählen auch Verhaltensauffälligkeiten) durch sowohl Fehlverhalten in der Haltung als auch durch altersbedingte Krankheitserscheinungen in der Verantwortung des Entleihers liegen und nicht im Sinne eines vertragsmäßigen Gebrauches sind, weshalb der Entleiher zu einer Verbesserung des Zustandes ( z.B. tierärztliche Versorgung) auf eigene Kosten verpflichtet ist.
6.-§603 BGB: Der Entleiher darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen. Er ist ohne die Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, den
Gebrauch der Sache einem Dritten zu überlassen.-
Unter einem vertragsmäßigen Gebrauch ist folgendes zu verstehen:
a. Die Ratte ist zur Zucht zugelassen.
b. Der Entleiher ist damit einverstanden, dass sich der Verleiher von der Einhaltung dieses Leihvertrages persönlich überzeugen kann und führt ihr dazu die Haltungsbedingungen und die Sache vor.
c. Der Entleiher verpflichtet sich den Verleiher von der Entwicklung, Krankheiten, deren Verläufe und dem Tod und Grund des Todes der Ratte(n) zu unterrichten (per E-Mail/ Post Kontakt oder telefonisch).
d. Bei einem Wohnungswechsel des Entleihers ist die neue Anschrift dem Verleihers unaufgefordert und umgehend mitzuteilen.
Sonderregelungen für den Gebrauch der Ratte zur Zucht:
a) ein Mindestgewicht bei Zuchtbeginn der Weibchen ist 300 gr bei Männchen 400gr
b)Ein Weibchen darf maximal 3 Würfe in ihrem Leben bekommen das vor dem 14 Lebensmonat!
c)Weibchen dürfen frühestens mit 16 Wochen Gedeckt werden, Männchen dürfen erst ab der 20 Woche Decken!
d)Auf Verpaarungen wo Dwarf, Fat, Manx, Doubel-Rex,Doubel-Velveeten, Fuzz,Sphynx,Patchwork fallen könnte ist zu Verzichten!
e) Ein Verleih der Deckböcke ist vorher mit mir Shiva rats abzuklären!
f) Welpen die aus Würfen mit meinen Tieren stammen dürfen ebenfalls nur mit Leihvertrag abgegeben werden!
7.-§604 Abs. 4 BGB: Überlässt der Entleiher den Gebrauch der Sache einem Dritten, so kann der Verleiher sie nach Beendigung (oder Kündigung) der Leihe auch von dem Dritten zurückfordern.
8.-§605 Nr. 2 BGB: Der Verleiher kann die Leihe kündigen, wenn der Entleiher einen vertragswidrigen Gebrauch von der Sache macht, insbesondere unbefugt den Gebrauch einem Dritten überlässt oder die Sache durch Vernachlässigung der ihm obligenden Sorgfalt erheblich gefährdet
Der Entleiher erklärt sich ausdrücklich mit den Vertragsbedingungen einverstanden und ist sich im Klaren, dass der Verleiher rechtliche Schritte gegen den Entleiher einleiten wird, sollte sich der Entleiher an die oben genannten Bestimmungen nicht halten
Ort, Datum
_______________________
Unterschrift des Verleihers Unterschrift des Entleihers
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